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   BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12   

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BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12 (https://dejure.org/2015,26437)
BPatG, Entscheidung vom 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12 (https://dejure.org/2015,26437)
BPatG, Entscheidung vom 29. April 2015 - 28 W (pat) 543/12 (https://dejure.org/2015,26437)
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  • EuG, 06.03.2015 - T-513/13

    Braun Melsungen / HABM (SafeSet) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Die hiergegen gerichtete Klage der Anmelderin hat die Siebte Kammer des Europäischen Gerichts mit Urteil vom 6. März 2015 (Az. T-513/13) abgewiesen.

    Insofern werden die maßgebenden inländischen Verkehrskreise das angemeldete Zeichen als "mehrere zusammengehörende Gegenstände, die sicher sind" verstehen (so mit Recht EuG, T-513/13, Urteil vom 6. März 2015, Rn. 38).

  • BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09

    Buchstabe T mit Strich

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Dieser Grundsatz schließt jedoch nicht aus, dass die einzelnen Markenteile zunächst getrennt geprüft werden müssen (EuGH GRUR 2012, 616 Rn. 23 - Alfred Strigl/DPMA u. Securvita/Öko-Invest; BGH GRUR 2011, 65 Rn. 10 - Buchstabe T mit Strich; Ströbele , a. a. O., § 8 Rn. 496, 506 m. w. N.).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Eine die bloße Summenwirkung übersteigende und damit schutzbegründende Wirkung kann namentlich durch die Ungewöhnlichkeit der Kombination erzielt werden (BGH GRUR 2012, 270 Rn. 16 - Link economy; BPatG GRUR-Prax 2010, 175 - derma fit; Ströbele , a. a. O., § 8 Rn. 507 m. w. N.).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Soweit sich die Anmelderin auf Voreintragungen älterer und mit dem angemeldeten Zeichen angeblich vergleichbarer Marken, namentlich auf die Marke "SafeTrac" für "zahnärztliche Apparate und -instrumente" (Klasse 10) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass Eintragungen identischer oder vergleichbarer deutscher und ausländischer Marken keinerlei verbindliche Bedeutung im Inland für die Prüfung nachträglich angemeldeter Marken entfalten (BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya; BGH GRUR 2013, 522 Rn. 20 - Deutschlands schönste Seiten; EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 57 - Deichmann).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Dieser Grundsatz schließt jedoch nicht aus, dass die einzelnen Markenteile zunächst getrennt geprüft werden müssen (EuGH GRUR 2012, 616 Rn. 23 - Alfred Strigl/DPMA u. Securvita/Öko-Invest; BGH GRUR 2011, 65 Rn. 10 - Buchstabe T mit Strich; Ströbele , a. a. O., § 8 Rn. 496, 506 m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rn. 35, 36 - BIOMILD).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Soweit sich die Anmelderin auf Voreintragungen älterer und mit dem angemeldeten Zeichen angeblich vergleichbarer Marken, namentlich auf die Marke "SafeTrac" für "zahnärztliche Apparate und -instrumente" (Klasse 10) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass Eintragungen identischer oder vergleichbarer deutscher und ausländischer Marken keinerlei verbindliche Bedeutung im Inland für die Prüfung nachträglich angemeldeter Marken entfalten (BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya; BGH GRUR 2013, 522 Rn. 20 - Deutschlands schönste Seiten; EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 57 - Deichmann).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Doch kann der durch die Verbindung bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgehen und sich nicht in deren bloßer Summenwirkung erschöpfen (EuGH GRUR 2010, 932 Rn. 62, 63 - COLOR EDITION; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 21 - smartbook; Ströbele , a. a. O., § 8 Rn. 506 m. w. N.).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Soweit sich die Anmelderin auf Voreintragungen älterer und mit dem angemeldeten Zeichen angeblich vergleichbarer Marken, namentlich auf die Marke "SafeTrac" für "zahnärztliche Apparate und -instrumente" (Klasse 10) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass Eintragungen identischer oder vergleichbarer deutscher und ausländischer Marken keinerlei verbindliche Bedeutung im Inland für die Prüfung nachträglich angemeldeter Marken entfalten (BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya; BGH GRUR 2013, 522 Rn. 20 - Deutschlands schönste Seiten; EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 57 - Deichmann).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 29.04.2015 - 28 W (pat) 543/12
    Für die markenrechtliche Schutzfähigkeit fremdsprachiger Angaben kommt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob die beteiligten inländischen Verkehrskreise im Stande sind, die Bedeutung des fremdsprachigen Markenwortes zu erkennen, wobei gleichermaßen auf die Durchschnittsverbraucher als auch auf die am Handel beteiligten inländischen Fachkreise abzustellen ist, so dass schon das entsprechende Verständnis einer dieser Gruppen ausreichen kann, um das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu bejahen (EuGH GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; Ströbele , in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, Kommentar, 11. Aufl., § 8 Rn. 485 f. m. w. N.).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

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